Wir vertreten Sie baubegleitend. Wir gestalten und prüfen Generalunternehmerverträge, Bauträgerverträge und Bauwerkverträgen nach BGB und VOB/B.
Rechtsanwältin Peggy Ulitzka berät Sie gern zu den folgenden Themen:
- Erstellung und Prüfung von Architektenverträgen, Führung von Bauprozessen und selbständigen Beweisverfahren
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Beratung und Lösung von Rechtsproblemen um Sicherheiten, wie Vorauszahlungsbürgschaft, Erfüllungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft und Sicherheitseinbehalte
- Durchsetzung und Abwehr von Nachtragsforderungen, Vertragskündigungen sowie Hilfestellung bei der Abrechnung gekündigter Verträge
- Prüffähigkeit der Schlussrechnung
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Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen, Verzugsschäden und Vertragsstrafen