Bau- und Architektenrecht

Wir vertreten Sie baubegleitend. Wir gestalten und prüfen Generalunternehmerverträge, Bauträgerverträge und Bauwerkverträgen nach BGB und VOB/B.

 

Rechtsanwältin Peggy Ulitzka berät Sie gern zu den folgenden Themen:

  • Erstellung und Prüfung von Architektenverträgen, Führung von Bauprozessen und selbständigen Beweisverfahren
  • Beratung und Lösung von Rechtsproblemen um Sicherheiten, wie Vorauszahlungsbürgschaft, Erfüllungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft und Sicherheitseinbehalte
  • Durchsetzung und Abwehr von Nachtragsforderungen, Vertragskündigungen sowie Hilfestellung bei der Abrechnung gekündigter Verträge
  • Prüffähigkeit der Schlussrechnung
  • Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen, Verzugsschäden und Vertragsstrafen