Forderungseinzug

Wir unterstützen Sie bei der erfolgreichen Verfolgung Ihrer Geldforderungen durch die z.B. vorläufige Sicherung / Arrestierung von Vermögenswerten des Schuldners sowie die zwangsweise Befriedigung titulierter Ansprüche über die Mobiliarvollstreckung, Pfändung, Zwangsversteigerung.

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie zu den folgenden Themen:

  • Vorläufige Pfändung, Pfändung von Geldvermögen, Pfändung und Einziehung von Geschäftsanteilen
  • Sicherungszwangsvollstreckung
  • Zwangsvollstreckung in Immobilien