Wir unterstützen Sie bei der erfolgreichen Verfolgung Ihrer Geldforderungen durch die z.B. vorläufige Sicherung / Arrestierung von Vermögenswerten des Schuldners sowie die zwangsweise Befriedigung titulierter Ansprüche über die Mobiliarvollstreckung, Pfändung, Zwangsversteigerung.
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie zu den folgenden Themen:
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Vorläufige Pfändung, Pfändung von Geldvermögen, Pfändung und Einziehung von Geschäftsanteilen
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Sicherungszwangsvollstreckung
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Zwangsvollstreckung in Immobilien