Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung von Testamenten (auch gemeinschaftlichen Testamenten), Ehegattentestament und Erbverträgen.
Rechtsanwältin Imke Ritter berät Sie gern zu den folgenden Themen:
- Erbfolge und Nachlassverwaltung, Erbeinsetzungen, Enterbungen
- einer Ausschlagung der Erbschaft
- Letztwilligen Verfügungen (Verfügungen auf den Todesfall, wie Lebensversicherungen oder Vorwegverfügung über Vermögen, wie Häuser oder Gesellschaftsbeteiligungen
- dem Erbengemeinschaftsrecht, sowie dem Pflichtteilsrecht
- Anpassung von Testamenten bei Veränderung der Umstände, wie hinzutreten und Wegfall von Erbberechtigten, Scheidung oder anderen wesentlichen Veränderungen im Vermögen
- Trans- und postmortale Vollmachten, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen